Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.duermentingen.de
Die Gemeinde Dürmentingen ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung der Erklärung
Die Erstellung dieser Erklärung wurde am 22.08.2024 durchgeführt. Die Einschätzung basiert auf der Bewertung, welche durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg am 19.08.2024 durchgeführt wurde. Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website, mit den zuvor genannten Anforderungen, wegen der folgend genannten Punkten nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Anforderung Nicht-Text-Inhalt
Seite: https://www.duermentingen.de/de/rathaus/verwaltung/kontakt-oeffnungszeiten
Es ist keine Alternative für das grafische CAPTCHA im Kontaktformular vorhanden. Blinde Menschen können das Eingabefeld ohne eine Alternative nicht korrekt ausfüllen. Sie können somit das Formular nicht verwenden, da das entsprechende Eingabefeld ein Pflichtfeld ist. Sehbehinderte Menschen können den Text in der Schriftgrafik nicht an ihre Bedürfnisse anpassen.
Anforderung Info und Beziehungen
Seite: https://www.duermentingen.de/de/kultur/vereine 6
Die Struktur der Übersicht über die Vereine ist für Blinde nicht verständlich, weil nicht erkennbar ist, wo ein neuer Eintrag beginnt und wo er endet. Die Einträge sind weder durch Listen noch durch Überschriften voneinander getrennt. Blinden wird so eine Navigation durch die Vereinsübersicht unnötig erschwert.
Anforderung Kontrast (Minimum)
Seite: https://www.duermentingen.de/index.php?id=51&no_cache=1
Wird die Seite im „Sommerdesign“ dargestellt, erhält die Seite einen gelb-orangefarbenen Hintergrund. Der weiße Text „Aktuelles & Neues“ (Farbwert #FFFFFF) hat zum orangefarbenen Hintergrund (Farbwert #FFC104) ein Kontrastverhältnis von 1,6 zu 1, das damit unter dem Mindestwert von 4,5 zu 1 liegt.
Anforderung Nicht-Text-Kontrast
Seite: Alle Seiten
Am rechten unteren Bildschirmrand sind die Bedienelemente „Seite drucken“ und zum Sprung an den Seitenanfang vorhanden. Diese grafischen Elemente haben ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund. Bei der Darstellung der Seite im 7
„Sommerdesign“ beträgt das Kontrastverhältnis z. B. 1,5 zu 1. Für Sehbehinderte wird die Wahrnehmung der Elemente und deren Bedeutung somit erschwert.
Anforderung Tastatur
Seite: Alle Seiten
In der Desktopansicht können die Untermenüpunkte der Hauptnavigation nicht mit der Tastatur erreicht werden, weil die Hauptmenüelemente nur mit der Maus aufgeklappt werden können. Die Hauptnavigation ist somit für Tastaturnutzende nicht bedienbar. Auch auf der Folgeseite des Hauptmenüelements sind nicht immer alle Links der Unterelemente aufgelistet. So lässt sich z. B. das Element „Schulen unserer Gemeinde“ im Untermenü „Gemeinde – unser Dürmentingen“ ohne Maus nicht auslösen und ist auch auf der Folgeseite „Unser Dürmentingen“ nicht vorhanden. Tastaturnutzende können somit die Seite „Übersicht unserer Schulen“ nicht öffnen.
Seite: Alle Seiten
In der responsiven Ansicht (Vergrößerung um 400 % bzw. der Einstellung der Browserfensterbreite auf 320 CSS-Pixel) ist das sogenannte Hamburger-Menü (Bedienelement mit 3 waagerechten Strichen) beim Aufruf der Seite automatisch geöffnet. Das geöffnete Menü verdeckt teilwiese den Seiteninhalt. Das Bedienelement zum Schließen des Menüs ist in der Fokusreihenfolge nicht enthalten und das Menü kann so nicht mit der Tastatur geschlossen werden.
Anforderung Blöcke überspringen
Seite: Alle Seiten
Auf der Webseite sind die Sprunglinks „Hauptmenü“, „wichtige Links“, „Seiteninhalt“, „Volltextsuche“ und „Kontakt“ zwar vorhanden, diese sind aber bei Tastaturfokus visuell nicht wahrnehmbar.
Anforderung Linkzweck (im Kontext)
Seite: https://www.duermentingen.de/index.php?id=329&publish%5Bid%5D=916902&publish%5Bstart%5
Aus dem Linktext „Heimatnachrichten Dürmentingen 08.03.2024“ und dem nebenstehenden Kontext geht der Dateityp „PDF“ des verlinkten Dokuments nicht hervor. Das nebenstehende PDF-Symbol ist nur visuell wahrnehmbar, weil kein Alternativtext dafür vorhanden ist. Blinde können so diese Information programmatisch nicht wahrnehmen.
Anforderung Fokus sichtbar
Seite: Alle Seiten
Die Fokusreihenfolge ist nicht nachvollziehbar, weil auf den Bedienelementen „Fotoalbum“, „Geschichte“, „Geosystem“ und „Kontakt“ am linken Bildschirmrand kein Fokusrahmen sichtbar ist. Tastaturnutzende, die sich visuell am Fokusrahmen orientieren müssen, können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung.
Anforderung Syntaxanalyse
Seite: https://www.duermentingen.de/index.php?id=51&no_cache=1 https://www.duermentingen.de/de/rathaus/verwaltung/kontakt-oeffnungszeiten https://www.duermentingen.de/de/kultur/vereine https://www.duermentingen.de/index.php?id=329&publish%5Bid%5D=916902&publish%5Bstart%5D=
Bei der Prüfung mit dem Bookmarklet „Check serialized DOM of current page“ und dem danach angewendeten Filter „Check for WCAG 2.0 parsing compliance“ von der Webseite https://validator.w3.org/nu/about.html, um festzustellen, ob der Quellcode der Webseite fehlerfrei ist, ergaben sich Fehler.
Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
Barrierefreiheit von Dokumenten § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
Das Dokument 71132-1709801743-0.pdf unter dem Link „Heimatnachrichten Dürmentingen 08.03.2024“ auf der Seite https://www.duermentingen.de/index.php?id=329&publish%5Bid%5D=916902&publish%5Bstart%5D= wurde mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC) geprüft. Die Prüfung ergab, dass das Dokument nicht den PDF/UA-Standard (siehe Ziffer 2) erfüllt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Dürmentingen arbeitet derzeit an der Relaunch der Homepage www.duermentingen.de, die bis spätestens Ende dieses Jahres online gehen sollte und hoffen spätestens dann allen technischen Anforderungen einer barrierefreien Homepage zu erfüllen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.duermentingen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Dürmentingen
Hauptstr. 20
88525 Dürmentingen
E-Mail: gemeinde(@)duermentingen.de
Telefon: 07371 95 07 - 0
Schlichtungssverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Dürmentingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.