Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) -
Ausschreibung des Jahresprogramms 2022
Vor kurzem erfolgte die Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des ELR- Jahresprogramms 2022.
Ziel der Programmausschreibung 2022 ist wie in den vergangenen Jahren, innerörtliche Potentiale zu nutzen und neben der Schaffung von privatem Wohnraum die örtliche Infrastruktur zu stärken.
Einer der Schwerpunkte im ELR ist die Wohnraum- und Ortskernentwicklung – gemeint ist insbesondere die Schaffung von privatem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Gebäude, durch Aufstockung von Gebäuden und die Bebauung langjähriger Baulücken. Siedlungsflächen aus den 1960er-Jahren können dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Der Erhalt und die Sicherung der Grundversorgung ist ein besonderes Anliegen des ELR. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sowie das lokale Handwerk sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung.
Auch Ärzte und Physiotherapeuten gehören zu diesem Förderschwerpunkt.
Mit dem Förderschwerpunkt „Arbeiten“ erfolgt eine Unterstützung von kleinen und mittleren Betrieben zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur. Hierzu gehört z.B. die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern und natürlich die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen.
Hier die wichtigsten Eckpunkte, welche für eine Förderung im ELR gelten:
Förderschwerpunkt „Wohnen“:
Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden, umfassende Modernisierung von Gebäuden, Bebauung langjähriger Baulücken und weitere städtebauliche Akzente in den historischen Ortslagen wie z.B. sog. Wohnumfeldverbesserungen und/oder die Freilegung von Grundstücken.
Höhe der Förderung:
Maximal 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Falle der
- Umnutzung zu Wohnungen maximal
50.000 Euro pro Wohneinheit,
- Wohnungsmodernisierung maximal
20.000 Euro pro Wohneinheit und
- Neubau Wohnungen in Baulücken
20.000 Euro pro Wohneinheit.
Der Höchstbetrag für ein Vorhaben mit mehreren Wohneinheiten beträgt 100.000 Euro.
Ferner sind je nach Art der Investition verschiedene Regularien was die anschließende Nutzung angeht zu beachten (insbesondere im Hinblick auf Vermietmöglichkeiten).
Förderschwerpunkt „Arbeiten“:
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.
Vorrangig werden Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen (z.B. eine Verlagerung in das Gewerbegebiet).
Vorbereitende Maßnahmen wie z.B. die Baureifmachung von Grundstücken können je nach Fallgestaltung ebenfalls förderfähig sein.
Eine Förderung ist nur möglich für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern!
Höhe der Förderung:
Zwischen 10 % und 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf 200.000 Euro pro Maßnahme.
Förderschwerpunkt „Grundversorgung“:
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
Die Programmausschreibung 2022 enthält dabei wie bereits erwähnt vor allem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien als wichtige Einrichtungen der Grundversorgung, ebenso Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe.
Höhe der Förderung:
Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, ebenfalls begrenzt auf 200.000 Euro pro Maßnahme.
Allgemein gilt:
Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung:
Mit dem ELR sollen bioökonomiebasierte Bauweisen gefördert werden. Dazu zählt die Verwendung ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie Holz. Beim überwiegenden Einsatz nachwachsender Rohstoffe – das dürfte vor allem Holz sein – werden die Fördersätze um 5 %-Punkte erhöht.
Nicht zuwendungsfähig sind u.a. die Mehrwertsteuer, Mietwohnungen in Neubauvorhaben zur Fremdvermietung, Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung (im Förderschwerpunkt „Arbeiten“) und Investitionen, die über Mietkauf, Leasing oder vergleichbare Instrumente finanziert werden.
Der reine Grunderwerb oder beim Erwerb von Gebäuden der auf den Bodenwert entfallende Anteil ist ebenfalls nicht förderfähig.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde Dürmentingen gestellt werden. Wir bitten Sie, sich bei Interesse an der Um-setzung einer förderfähigen Maßnahme spätestens bis
18. August 2021
beim Bürgermeisteramt zu melden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf dem Rathaus von Herrn Lang (Tel. 07371/9507-15) oder per E-Mail (wlang@duermentingen.de).
Gerne sind wir bereit, Ihr individuelles Vorhaben von den Fördermöglichkeiten her mit der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium Tübingen bzw. dem Landratsamt Biberach zu besprechen und abzuklären.
Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme deutlich vor dem genannten Termin!
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Allgemeine Informationen, Rechtsgrundlagen, Formulare
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