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Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes enden mit Ablauf des 7. April 2023
Bereits zum 1. März 2023 hat die landesregierung die Corona Verordnung für
Baden-Württemberg aufgehoben. Nun entfallen ab dem 8. April auch die verbliebenen
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Zuletzt
mussten grundsätzlich alle Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern,
stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung
älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen FFP2-Masken tragen.
Das Gleiche galt für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher
von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren
ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen
und Tageskliniken.
„Das Coronavirus ist noch da, stellt uns aber nicht mehr vor enorme Belastungen
wie noch in den vergangenen Herbst- und Winterwellen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister
Manne Lucha am Mittwoch (5. April) in Stuttgart. „Deshalb ist
das Auslaufen der Maßnahmen vertretbar. Dennoch sollten wir auch in den anstehenden
Frühlings- und Sommermonaten Umsicht und Rücksicht walten lassen.
Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können,
wissen wir alle mittlerweile. Es gilt nach wie vor – nicht nur was Corona angeht:
Wer krank ist, bleibt zuhause. Auch beim Kontakt mit vulnerablen Gruppen ist
weiterhin Vorsicht geboten.“
Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird insbesondere für vulnerable Personen
sowie deren Kontaktpersonen empfohlen, weiterhin auf die Einhaltung der
entsprechenden Schutzmaßnahmen zu achten. Dies gilt ganz besonders dann,
wenn Atemwegserkrankungen gehäuft auftreten. Meistens ist das in den Wintermonaten
der Fall, kann aber auch in den wärmeren Frühlings- und Sommermonaten
vorkommen.
Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Zuletzt
mussten grundsätzlich alle Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern,
stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung
älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen FFP2-Masken tragen.
Das Gleiche galt für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher
von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren
ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen
und Tageskliniken.
„Das Coronavirus ist noch da, stellt uns aber nicht mehr vor enorme Belastungen
wie noch in den vergangenen Herbst- und Winterwellen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister
Manne Lucha am Mittwoch (5. April) in Stuttgart. „Deshalb ist
das Auslaufen der Maßnahmen vertretbar. Dennoch sollten wir auch in den anstehenden
Frühlings- und Sommermonaten Umsicht und Rücksicht walten lassen.
Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können,
wissen wir alle mittlerweile. Es gilt nach wie vor – nicht nur was Corona angeht:
Wer krank ist, bleibt zuhause. Auch beim Kontakt mit vulnerablen Gruppen ist
weiterhin Vorsicht geboten.“
Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird insbesondere für vulnerable Personen
sowie deren Kontaktpersonen empfohlen, weiterhin auf die Einhaltung der
entsprechenden Schutzmaßnahmen zu achten. Dies gilt ganz besonders dann,
wenn Atemwegserkrankungen gehäuft auftreten. Meistens ist das in den Wintermonaten
der Fall, kann aber auch in den wärmeren Frühlings- und Sommermonaten
vorkommen.
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