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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluß am 21.07.2022 festgelegt.
Auf der Homepage www.grundsteuer-bw.de finden Sie sämtliche Informationen sowie unter der Rubrik "Bodenrichtwerte" das Zentrale Bodenrichtwertinformationssystem, wo Sie die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert für Ihr Eigentum abrufen können.