Grundsteuer
Informationen für Grundstückseigentümer
Die Grundsteuer wird seit der Reform auf Grundlage einer neu durchgeführten Bewertung erhoben. In Baden-Württemberg gilt dabei für die Grundsteuer B das modifizierte Bodenwertmodell, während für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) das bundesweit einheitliche Modell Anwendung findet.
Die Anpassungen wurden erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dürmentingen hat festgelegt, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer aufkommensneutral gestaltet werden soll. Das bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt nicht mehr, aber auch nicht weniger Einnahmen erzielt als vor der Reform.
Hierfür wurden folgende Hebesätze beschlossen:
- Grundsteuer A: 350 %
- Grundsteuer B: 360 %
Aufgrund der veränderten Berechnungsgrundlage kommt es dennoch zu individuellen Veränderungen. Für einzelne Steuerpflichtige kann die Grundsteuer daher höher oder niedriger ausfallen als bisher.
Den Grundsteuerbescheiden liegt eine Beilage des Gemeinde- und Städtetags mit weiteren Informationen zur Reform bei. Diese kann auch online abgerufen werden.
Ein Erklärvideo des Finanzministeriums Baden-Württemberg ist unter folgendem Link verfügbar:
https://www.youtube.com/watch?v=OsNqhFPbbJw
Umfassende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie außerdem unter:
www.grundsteuer-bw.de
Bei Rückfragen zum Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an Frau Blümel
(Tel. 07371/9507-12, sbluemel@duermentingen.de).
Bei Fragen zum Grundsteuerwertbescheid oder zum Grundsteuermessbescheid – diese bilden die Grundlage des Grundsteuerbescheids – ist das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
Für weiterführende Informationen verweisen wir zudem auf die Angebote des Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg sowie auf die Informationsseiten der Finanzämter Baden-Württembergs.
Hier gehts zur Website der Finanzämter - bitte anklicken
Hier gehts zum Flyer des Ministeriums - bitte anklicken
Änderungen am Grundbesitz
Bitte beachten Sie bei Änderungen am Grundbesitz (z.B. Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), dass Sie beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige” abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.
Informationen: